in.power GmbH hat drei Viertel ihres Portfolios in der Fernsteuerbarkeit
Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr im Rahmen der Managementprämien-Verordnung (MaPrV) die Vergütungssätze bei der „Marktprämie“ (der momentan gebräuchlichsten Form der Direktvermarktung von EEG-Anlagen) reduziert und neu geordnet. Seit Januar 2013 gilt in diesem Rahmen ebenfalls der sog. Fernsteuerbarkeitsbonus.
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