Bezeichnung und Einstufung von Abfällen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung
Die Bezeichnung und Einstufung von Abfällen, sind seit 2002 mit der Abfallverzeichnis-Verordnung, die das Europäische Abfallverzeichnis umsetzt, verbindlich geregelt. Die sich daraus ergebenden Anforderungen gehören zur täglichen abfallwirtschaftlichen Praxis von Erzeugern und Entsorgern aber auch zu den behördlichen Überwachungsaufgaben und … Diese und andere Meldungen finden Sie in voller Länge in unserem Bauen und Wohnen Magazin