Haftung bei Überspannungsschäden? IDS entwickelt Lösung für intelligente Steuerung auf Verteilnetzebene
Netzbetreiber haften für Schäden an Haushaltsgeräten, die durch eine Überspannung nach einer Störung der Stromversorgung entstanden sind. So entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall. Die Begründung: Der Netzbetreiber ist als Hersteller des fehlerhaften Produkts “Elektrizität” anzusehen und haftet daher … Diese und andere Meldungen finden Sie in voller Länge in unserem Bauen und Wohnen Magazin