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Atommüll-Lagerung am AKW Brunsbüttel rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Genehmigung für das Atommüll-Lager am AKW Brunsbüttel heute für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit einem A380-Flugzeug und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Das Urteil dürfte Konsequenzen für alle Atommülllager in der Bundesrepublik haben. […] Weiterlesen

 

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