Energiekennwerte sind Pflicht in Immobilienanzeigen
Im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) wurde auch der Energieausweis für Gebäude weiterentwickelt. Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Diese Zuordnung gilt … Diese und andere Meldungen finden Sie in voller Länge in unserem Bauen und Wohnen Magazin