Gewässerschutz: Das Prinzip „effet utile“
Die formellen Anforderungen an die Rechtsnormqualität des Umsetzungsaktes – von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin
In seiner Rechtsprechung betont der EuGH beständig, dass die Wahl bezüglich Form und Mittel grundsätzlich den Mitgliedstaaten vorbehalten sei. Der Mitgliedstaat steht damit vor der … Diese und andere Meldungen finden Sie in voller Länge in unserem Bauen und Wohnen Magazin