Mietrechtsreform: Gesetzesänderung zum Vorteil des Vermieters
Innerhalb der Mietrechtsreform 2013 erhält der Vermieter ein stärkendes Gesetz, das die Kündigungsgründe berührt. Ein neuer § 569 Abs. 3 a BGB gibt dem Vermieter von Wohnraum über die bereits vorhandenen bestehenden … Diese und andere Meldungen finden Sie in voller Länge in unserem Bauen und Wohnen Magazin