Strom- und Gaslieferverträge mit zeitlich befristeten Nachlässen jetzt kündigen
• VEA empfiehlt, Strom- und Gaslieferverträge rechtzeitig vor dem 30.09.2013 zu kündigen
• Strom- und Gaskunden können bei einem Neuabschluss hohe Einsparungen realisieren
Hannover, 24.09.2013. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) empfiehlt Unternehmen, Strom- und Gaslieferverträge mit zeitlich befristeten Nachlässen umgehend zu kündigen. Verträge … Diese und andere Meldungen finden Sie in voller Länge in unserem Bauen und Wohnen Magazin